(aufgehoben) (aufgehoben) Die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 angelegten und betätigten Abweichungen von bezirkswirtschaftlichen Bestimmungen dürfen sich auf nachfolgende Haushaltsjahre auswirken, längstens jedoch auf das Haushaltsjahr 2032.
BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Art. 101a BezO – Bezirkswirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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„Was regelt Art. 101a BezO? Zitiere den Wortlaut.“