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Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 101a BezO – Bezirkswirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

(aufgehoben) (aufgehoben) Die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 angelegten und betätigten Abweichungen von bezirkswirtschaftlichen Bestimmungen dürfen sich auf nachfolgende Haushaltsjahre auswirken, längstens jedoch auf das Haushaltsjahr 2032.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 101a BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 101a BezO? Zitiere den Wortlaut.“

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