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Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 10 BezO – Gebühren

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Für Änderungen nach Art. 8 und Rechtshandlungen, die aus Anlaß solcher Änderungen erforderlich sind, werden landesrechtlich geregelte Abgaben nicht erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 10 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 10 BezO? Zitiere den Wortlaut.“

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