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Zitierfest

BewG · Bewertungsgesetz

§ 30 BewG – Abrundung

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

Die in Deutscher Mark ermittelten Einheitswerte werden auf volle hundert Deutsche Mark nach unten abgerundet und danach in Euro umgerechnet. Der umgerechnete Betrag wird auf volle Euro abgerundet.

Verweise

Vorschriften, die auf § 30 BewG verweisen

Rechtsprechung zu § 30 BewG

8 Entscheidungen zitieren § 30 BewG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 26.08.2020 – II R 6/19 · 2. Senat

    Leitsatz: Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten.
  • BFH, Urt. v. 30.06.2010 – II R 12/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig . 2. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden …
  • BFH, Urt. v. 04.02.2010 – II R 1/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Der BFH ist an die Wertungen in Abschn. 37 Abs. 1 BewRGr grundsätzlich nicht gebunden, weil er nur dem Gesetz unterworfen ist (Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 GG). Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht allerdings als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 GG ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des …
  • BFH, Urt. v. 30.06.2010 – II R 17/09 und II R 18/09, II R 17/09, II R 18/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Wertfortschreibung wegen Ausbauten und Umbauten kann auch dann noch vorgenommen werden, wenn die Fortschreibungsgrenzen erst durch den späteren Wegfall einer Grundsteuerbefreiung überschritten werden . 2. NV: Ein Einheitswertbescheid, in dem wegen einer angenommenen Grundsteuerbefreiung ein Teil des Grundstücks nicht bewertet wurde, kann nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden …
  • BFH, Urt. v. 30.06.2010 – II R 13/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Wertfortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (§ 22 Abs. 1 BewG) ist unzulässig, wenn das maßgebende Ereignis (hier: Wegfall einer Grundsteuerbefreiung zum Beginn eines Kalenderjahres) mit dem letzten Feststellungszeitpunkt zusammenfällt . 2. NV: Eine rechtsfehlerbeseitigende Wertfortschreibung (§ 22 Abs. 3 BewG) ist bei einer Erhöhung des Einheitswerts erst auf den …
  • BFH, Urt. v. 30.06.2010 – II R 11/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Wertfortschreibung wegen Ausbauten und Umbauten kann auch dann noch vorgenommen werden, wenn die Fortschreibungsgrenzen erst durch den späteren Wegfall einer Grundsteuerbefreiung überschritten werden . 2. NV: Ein "negativer Wertfortschreibungsbescheid" steht einer späteren Wertfortschreibung auf denselben Fortschreibungszeitpunkt nicht entgegen . 3. NV: Für die Annahme des Vorsatzes …

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