Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.
BeurkG · Beurkundungsgesetz
§ 47 BeurkG – Ausfertigung
Amtliche Fassung, Stand 10.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 47 BeurkG verweisen
- § 73 BeurkG – Bereits errichtete Urkunden
Rechtsprechung zu § 47 BeurkG
8 Entscheidungen zitieren § 47 BeurkG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 27.11.2024 – VIII ZR 159/23 · 8. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist es auch für die elektronische Form zur Wahrung der Form nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss dem Erklärungsgegner vielmehr auch in der entsprechenden Form zugehen. Für den Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung ist es daher …
BGH, Beschl. v. 09.06.2010 – XII ZB 132/09 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist des § 517 ZPO setzt die Zustellung einer Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils voraus .
BGH, Urt. v. 11.02.2022 – V ZR 15/21 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: Wird einer Partei entgegen § 317 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 2 Satz 1 ZPO statt einer beglaubigten Abschrift lediglich eine einfache Abschrift des Urteils zugestellt, wird der darin liegende Zustellungsmangel geheilt, wenn keine Zweifel an der Authentizität und Amtlichkeit der Abschrift bestehen. Das ist jedenfalls bei einer Übermittlung der Urteilsabschrift an das besondere elektronische …
BGH, Urt. v. 26.02.2015 – IX ZR 174/13 · 9. Zivilsenat
Leitsatz: Der Insolvenzverwalter kann ein übertragbares Angebot auf Abschluss eines Abtretungsvertrages annehmen, welches dem Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unterbreitet worden ist.
OLG München, Endurt. v. 06.05.2026 – 7 U 3115/23 e · 7. Zivilsenat
Recht auf Einsichtnahme in einen Geschäftsanteilsübertragungsvertrag bei Verdacht auf verdeckte Treuhand
BGH, Beschl. v. 12.11.2020 – V ZB 148/19 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO. 2. Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll, dass der …