Zum Inhalt springen
Zitierfest

BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz

§ 93 BetrVG – Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2024.

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 93 BetrVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 93 BetrVG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten