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Zitierfest

BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz

§ 86a BetrVG – Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2024.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 86a BetrVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 86a BetrVG? Zitiere den Wortlaut.“

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