(1) bis (19) (Änderungsvorschriften)
BeamtStG · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
§ 62 BeamtStG
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023.
Verweise
Vorschriften, die auf § 62 BeamtStG verweisen
- § 63 BeamtStG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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„Was regelt § 62 BeamtStG? Zitiere den Wortlaut.“