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Zitierfest

BeamtStG · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

§ 62 BeamtStG

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023.

(1) bis (19) (Änderungsvorschriften)

Verweise

Vorschriften, die auf § 62 BeamtStG verweisen

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