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Zitierfest

BeamtStG · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

§ 39 BeamtStG – Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023.

Beamtinnen und Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 39 BeamtStG verweisen

Rechtsprechung zu § 39 BeamtStG

8 Entscheidungen zitieren § 39 BeamtStG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Urt. v. 09.04.2025 – 16a D 23.1373 · 16a. Senat

    Leitsatz: Die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafurteil entfalten im Disziplinarverfahren keine Bindungswirkung nach Art. 55 Hs. 1 i.V.m. Art. 25 Abs. 1 BayDG, wenn das Urteil auf einem durch Beschränkung des Einspruchs auf das Strafmaß im Schuldspruch rechtskräftigen Strafbefehl beruht (im Anschluss an BVerwG, U.v. 29.3.2012 – 2 A 11.10 – juris Rn. 35). (Rn. 76)
  • BayVGH, Beschl. v. 17.02.2025 – 3 ZB 25.79 · 3. Senat

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte nach beantragter Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Erfolglose Klage

  • BVerwG, Beschl. v. 12.07.2018 – 2 B 1/18 · 2. Senat

    Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von Disziplinarhöchstmaßnahme; Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase

  • BayVGH, Beschl. v. 18.09.2026 – 3 CS 26.1580 · 3. Senat

    Bundesbeamtenrecht, Polizeimeisteranwärter, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Verdacht der sexuellen Belästigung einer Polizeimeisteranwärterin, Jugendstrafrecht, Sexuelle Belästigung, Zwangsbeurlaubung, Dienstuntersagung, Disziplinarverfahren, Ansehensschutz der Polizei, Vorläufiger …

  • BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 – 1 WB 22/23 · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Liegt der hinreichende Verdacht vor, dass ein Stabsoffizier und Vorgesetzter wiederholt den Befehl verweigert hat, die Impfung gegen den COVID-19-Erreger zu dulden und besteht wegen der Weiterleitung impfkritischer Stellungnahmen über dienstliche E-Mailadressen an Kameraden die Gefahr einer negativen Beispielswirkung, rechtfertigt dies ein Verbot der Dienstausübung nach § 22 Satz 1 des …
  • BVerwG, Beschl. v. 26.04.2023 – 2 B 41/22 · 2. Senat

    Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch den Ermittlungsführer; nachträgliche Genehmigung des Dienstvorgesetzten; Aktenkundigkeit des Ausdehnungs- und Genehmigungsvermerks

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