Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Absatz 2 stehen einander gleich.
BBiG · Berufsbildungsgesetz
§ 102 BBiG – Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.
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„Was regelt § 102 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“