Das Schulverhältnis endet, wenn
- 1. der Bildungsgang durchlaufen oder die Schulpflicht erfüllt ist und ein Abschluss- oder Abgangszeugnis erteilt wird,
- 2. bei einem Schulwechsel ein Überweisungszeugnis erteilt wird,
- 3. eine durch Rechtsvorschriften vorgesehene Probezeit nicht bestanden wurde und die Schule verlassen werden muss,
- 4. ein weiteres Wiederholen der Jahrgangsstufe nicht mehr zulässig ist,
- 5. die für den Bildungsgang bestimmte Höchstausbildungsdauer erreicht ist,
- 6. eine Befreiung vom Besuch der Schule oder eine Befreiung von der Vollzeitschulpflicht oder der Berufsschulpflicht erfolgt ist,
- 7. ein dauernder Ausschluss vom Schulbesuch aufgrund dieses Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt ist, insbesondere um eine ernste Gefahr für die Gesundheit anderer abzuwenden, oder
- 8. die Überweisung in eine andere Schule, die Entlassung von einer Schule oder Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft aufgrund einer Ordnungsmaßnahme erfolgt ist.