Es werden Polizeibeiräte gebildet. Sie sind Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den kommunalen Gebietskörperschaften und der Polizei und fördern das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen.
BbgPolG · Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG) vom 19. März 1996
§ 82 BbgPolG – Polizeibeiräte
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
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„Was regelt § 82 BbgPolG? Zitiere den Wortlaut.“