Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
BBG · Bundesbeamtengesetz
§ 70 BBG – Auskünfte an die Medien
Rechtsprechung zu § 70 BBG
11 Entscheidungen zitieren § 70 BBG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 28.02.2013 – 2 C 62/11 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erhebung der Disziplinarklage setzt voraus, dass die gegen den Beamten erhobenen Vorwürfe einen Bezug zu ihren gesetzlichen Aufgaben aufweisen. Nur eine Verletzung des Mitwirkungsrechts der Gleichstellungsbeauftragten nach § 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG, nicht aber ihres Rechts auf frühzeitige Beteiligung kann einen wesentlichen Mangel des …
BGH, Urt. v. 24.06.2010 – 3 StR 84/10 · 3. Strafsenat
Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit
BVerwG, Urt. v. 16.01.2014 – 2 WD 31/12 · 2. Wehrdienstsenat
Leitsatz: 1. Beruhen die tatsächlichen Feststellungen eines sachgleichen rechtskräftigen Strafurteils auf einem inhaltsleeren Formalgeständnis, dessen Vereinbarkeit mit dem Ermittlungsergebnis das Strafgericht nicht geprüft hat, hat ein Wehrdienstgericht Anlass, nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO (juris: WDO 2002) die nochmalige Prüfung der Feststellungen zu beschließen. 2. Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen …
BVerwG, Beschl. v. 17.07.2013 – 2 B 27/12 · 2. Senat
Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der Zeit einer Dienstunfähigkeit; mangelhafte Klageschrift
BVerwG, Urt. v. 28.02.2013 – 2 C 3/12 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das Oberverwaltungsgericht muss sich im Rahmen der Gesamtwürdigung eine eigene Überzeugung vom Nachweis der Pflichtverletzungen und der bemessungsrelevanten Umstände bilden; ein Verweis auf Sachverhaltsfeststellungen und -würdigung des Verwaltungsgerichts reicht nicht aus. 2. Die Schwere eines Verstoßes gegen das beamtenrechtliche Verbot der Vorteilsannahme hängt nicht davon ab, ob es sich bei …
BVerwG, Urt. v. 29.03.2012 – 2 A 11/10 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Der Dienstvorgesetzte hat nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. 2. Tatsächlichen Feststellungen eines rechtkräftigen Strafbefehls kommt für das Disziplinarverfahren keine Bindungswirkung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG zu. 3. Die Entscheidung über einen …
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