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Zitierfest

BayWG · Bayerisches Wassergesetz

Art. 34a BayWG – Nutzung von Niederschlagswasser (Zu § 55 Abs. 2 WHG)

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.

Neben den in § 55 Abs. 2 WHG genannten Möglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist auch die nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser zulässig, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 34a BayWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 34a BayWG? Zitiere den Wortlaut.“

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