Neben den in § 55 Abs. 2 WHG genannten Möglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist auch die nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser zulässig, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
BayWG · Bayerisches Wassergesetz
Art. 34a BayWG – Nutzung von Niederschlagswasser (Zu § 55 Abs. 2 WHG)
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.
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