| Tarif- Nr. | Benutzungsart | Benutzungsart | Nutzungsgebühr | Nutzungsgebühr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Flusskraftwerke mit einer mittleren Leistung, gemessen an der Turbinenwelle, | Flusskraftwerke mit einer mittleren Leistung, gemessen an der Turbinenwelle, | ||
| 1 | a) | über 1 100 bis 1 500 kW | 3,5 € | Jahresgebühr je kW mittlere Leistung |
| 1 | b) | über 1 500 bis 1 900 kW | 5,5 € | Jahresgebühr je kW mittlere Leistung |
| 1 | c) | über 1 900 kW | 7 € | Jahresgebühr je kW mittlere Leistung |
| 2 | Ausleitungskraftwerke | Ausleitungskraftwerke | Die Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 zuzüglich 30 % (Ausleitungszuschlag) | Die Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 zuzüglich 30 % (Ausleitungszuschlag) |
| 3 | Pumpspeicherkraftwerke | Pumpspeicherkraftwerke | ||
| 3.1 | Pumpspeicherung in Speicherbecken | Pumpspeicherung in Speicherbecken | 25 % der Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 | 25 % der Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 |
| 3.2 | Pumpspeicherung in Kraftwerkstreppen | Pumpspeicherung in Kraftwerkstreppen | Die Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 (Flusskraftwerke) oder Nr. 2 (Ausleitungskraftwerke) zuzüglich 25 % der Gebühren nach Tarif-Nr. 1 (Pumpspeicherzuschlag) | Die Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 (Flusskraftwerke) oder Nr. 2 (Ausleitungskraftwerke) zuzüglich 25 % der Gebühren nach Tarif-Nr. 1 (Pumpspeicherzuschlag) |
| 4 | Kraftwerksneubauten | Kraftwerksneubauten | Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 3 ermäßigen sich für die ersten zehn Betriebsjahre um die Hälfte (Anlaufzeit) | Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 3 ermäßigen sich für die ersten zehn Betriebsjahre um die Hälfte (Anlaufzeit) |
| 5 | Kraftwerke an Gewässern, deren Ausbaustrecke (Flussstrecke, die den Kraftanlagen zugeordnet ist) nur zum Teil im Eigentum des Freistaates Bayern steht | Kraftwerke an Gewässern, deren Ausbaustrecke (Flussstrecke, die den Kraftanlagen zugeordnet ist) nur zum Teil im Eigentum des Freistaates Bayern steht | Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 4 entsprechend dem Eigentumsanteil des Freistaates Bayern an der Ausbaustrecke | Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 4 entsprechend dem Eigentumsanteil des Freistaates Bayern an der Ausbaustrecke |
BayWG · Bayerisches Wassergesetz
Anlage 3 BayWG – (zu Art. 75 Abs. 1) Nutzungsgebührenverzeichnis
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.
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