In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision auch darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung dieses Gesetzes beruht.
BayVwVfG · Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Art. 97 BayVwVfG – Revision
Rechtsprechung zu Art. 97 BayVwVfG
3 Entscheidungen zitieren Art. 97 BayVwVfG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 18.04.2024 – 6 B 68/23 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat
Leitsatz: Die Regelungen in Art. 53 Abs. 1 BayVwVfG zu Beginn und Ende der Verjährungshemmung sind für die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen entweder unmittelbar oder aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes anwendbar.
BVerwG, Beschl. v. 11.02.2022 – 7 B 9/21 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat
Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
BVerwG, Beschl. v. 22.10.2021 – 7 BN 1/20 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat
Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets
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