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Zitierfest

BayVwVfG · Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Art. 97 BayVwVfG – Revision

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2024.

In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision auch darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung dieses Gesetzes beruht.

Rechtsprechung zu Art. 97 BayVwVfG

3 Entscheidungen zitieren Art. 97 BayVwVfG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 18.04.2024 – 6 B 68/23 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: Die Regelungen in Art. 53 Abs. 1 BayVwVfG zu Beginn und Ende der Verjährungshemmung sind für die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen entweder unmittelbar oder aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes anwendbar.
  • BVerwG, Beschl. v. 11.02.2022 – 7 B 9/21 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, Beschl. v. 22.10.2021 – 7 BN 1/20 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

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