Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
BayVwVfG · Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Art. 89 BayVwVfG – Ordnung in den Sitzungen
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2024.
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„Was regelt Art. 89 BayVwVfG? Zitiere den Wortlaut.“