Zum Inhalt springen
Zitierfest

BayVersG · Bayerisches Versammlungsgesetz

Art. 26 BayVersG – Kosten

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2021.

Mit Ausnahme von Entscheidungen über Erlaubnisse nach Art. 6 sind Amtshandlungen nach diesem Gesetz kostenfrei.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 26 BayVersG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 26 BayVersG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten