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Zitierfest

BayVersG · Bayerisches Versammlungsgesetz

Art. 25 BayVersG – Keine aufschiebende Wirkung der Klage

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2021.

Klagen gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 25 BayVersG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 25 BayVersG? Zitiere den Wortlaut.“

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