Das Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. September 1958 in Kraft¹⁾.
BayStrWG · Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Art. 68 BayStrWG – Inkrafttreten
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 68 BayStrWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 68 BayStrWG? Zitiere den Wortlaut.“