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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.5 BaySchO – Löschung der Daten der Lehrkräfte der Stützpunktschulen (Nr. 3.2)

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Erlischt der temporäre Zugang der Lehrkraft einer Stützpunktschule, so werden alle ihre Zugangsdaten automatisch im System DigLu gesperrt. Für den Fall, dass die Lehrkraft zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Schülerin bzw. den Schüler zuständig wird, können ihre Zugangsdaten entsperrt und wieder genutzt werden, ohne dass eine vollständige Neuanmeldung bzw. Datenneueingabe erforderlich ist. Schultagebucheinträge und sonstige Einträge dieser Lehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die in DigLu aktiv sind, bleiben von der Sperrung unberührt.

Mit dem Ausscheiden der Schülerin bzw. des Schülers aus dem Schulsystem werden die Daten der Lehrkraft einer Stützpunktschule gelöscht, sofern diese Lehrkraft für keine andere Schülerin bzw. keinen anderen Schüler zuständig ist.

Schultagebucheinträge und sonstige Einträge dieser Lehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die in DigLu aktiv sind, bleiben von der Löschung unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.5 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5.5 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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