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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.6 BaySchO – Löschung der Daten der Bereichslehrkräfte (Nr. 3.3)

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Scheidet eine Lehrkraft aus der Funktion Bereichslehrkraft aus, so werden alle ihre Zugangsdaten gesperrt. Die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragte und mit entsprechenden Administrationsrechten ausgestattete Bereichslehrkraft („DigLu-Trainer“) veranlasst die Sperrung. Für den Fall, dass die Lehrkraft zu einem späteren Zeitpunkt wieder die Funktion Bereichslehrkraft wahrnimmt, können ihre Daten entsperrt und wieder genutzt werden, ohne dass eine vollständige Neuanmeldung bzw. Datenneueingabe erforderlich ist.

Schultagebucheinträge und sonstige Einträge dieser Lehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die in DigLu aktiv sind, bleiben von der Sperrung unberührt.

Mit dem Ausscheiden der Schülerin bzw. des Schülers aus dem Schulsystem werden die Daten der Bereichslehrkraft gelöscht, sofern diese Lehrkraft für keine andere Schülerin bzw. keinen anderen Schüler zuständig ist. Die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragte und mit entsprechenden Administrationsrechten ausgestattete Bereichslehrkraft („Diglu-Trainer“) veranlasst die Löschung.

Schultagebucheinträge und sonstige Einträge dieser Bereichslehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die in DigLu aktiv sind, bleiben von der Löschung unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.6 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5.6 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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