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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.4 BaySchO – Löschung der Daten der Lehrkräfte der Stammschule (Nr. 3.1)

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Ist die Lehrkraft einer Stammschule nicht mehr für einen Schüler bzw. eine Schülerin zuständig, unabhängig vom Grund hierfür, so wird der Zugang zu DigLu gesperrt, sofern diese Lehrkraft für keine andere Schülerin bzw. keinen anderen Schüler zuständig ist.

Für den Fall, dass die Lehrkraft zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Schülerin bzw. den Schüler zuständig wird, können ihre Zugangsdaten entsperrt und wieder genutzt werden, ohne dass eine vollständige Neuanmeldung bzw. Datenneueingabe erforderlich ist. Schultagebucheinträge und sonstige Einträge dieser Lehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die in DigLu aktiv sind, bleiben von der Sperrung unberührt.

Mit dem Ausscheiden der Schülerin bzw. des Schülers werden die personenbezogenen Daten der Lehrkraft einer Stammschule gelöscht, sofern diese Lehrkraft für keine andere Schülerin bzw. keinen anderen Schüler zuständig ist.

Schultagebucheinträge und sonstige Einträge dieser Lehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die in DigLu aktiv sind, bleiben von der Löschung unberührt.

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