Personenbezogene Daten der Erziehungsberechtigten, die diesem Nutzer direkt zugeordnet werden können, werden gelöscht, wenn ihr Kind die Stammschule endgültig verlassen hat und aus dem allgemeinbildenden Schulsystem ausgeschieden ist.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.5.3 BaySchO – Löschung der Daten der Erziehungsberechtigten (Nr. 3.5)
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.3 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.5.3 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“