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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.3 BaySchO – Löschung der Daten der Erziehungsberechtigten (Nr. 3.5)

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Personenbezogene Daten der Erziehungsberechtigten, die diesem Nutzer direkt zugeordnet werden können, werden gelöscht, wenn ihr Kind die Stammschule endgültig verlassen hat und aus dem allgemeinbildenden Schulsystem ausgeschieden ist.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.3 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5.3 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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