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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.2 BaySchO – Löschung der Daten der Schülerinnen und Schüler (Nr. 3.4)

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Mit dem endgültigen Verlassen der Stammschule der Schülerin/des Schülers und damit verbunden dem Ausscheiden aus dem allgemeinbildenden Schulsystem, sind alle personenbezogenen Daten zu löschen, die diesem Nutzer direkt zugeordnet werden können.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.2 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5.2 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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