Personenbezogene Daten werden in DigLu als Fachverfahren gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Die Datenlöschung ist für die verschiedenen Nutzergruppen differenziert vorgesehen und wird nachfolgend festgelegt.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.5.1 BaySchO – Grundsatz zur Löschung von Daten
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.1 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.5.1 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“