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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.1 BaySchO – Grundsatz zur Löschung von Daten

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Personenbezogene Daten werden in DigLu als Fachverfahren gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Die Datenlöschung ist für die verschiedenen Nutzergruppen differenziert vorgesehen und wird nachfolgend festgelegt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.1 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5.1 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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