Die Beratung und die Beschlussfassungen schulischer Gremien können durch Einbeziehung digitaler oder fernmündlicher Hilfsmittel organisiert werden, wenn
- 1. die Wahrnehmung der Rechte aller stimmberechtigter oder beratender Mitglieder gewährleistet ist,
- 2. sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können und
- 3. das eingesetzte elektronische Verfahren nach Zweck, Umfang und Art den in Anlage 1 Abschnitt 3 geregelten Vorgaben entspricht.