Der Verbundausschuss an Grundschulen und Mittelschulen wird von der Verbundkoordinatorin oder dem Verbundkoordinator einberufen und geleitet. Der Verbundausschuss ist vor der Klassenbildung im Schulverbund zu beteiligen. Die Verbundkoordinatorin oder der Verbundkoordinator strebt bei der Klassenbildung das Benehmen mit dem Verbundausschuss an.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
§ 18 BaySchO – Verbundausschuss
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
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