Landesrecht Bayern
Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)
Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025. 15 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- Art. 1Anwendungsbereich
- Art. 2Allgemeine Ladenschlusszeiten
- Art. 3Verkauf bestimmter Waren
- Art. 4Verkauf an Verkehrsanlagen
- Art. 5Verkauf in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten
- Art. 6Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
- Art. 7Verkaufsoffene Nächte an Werktagen
- Art. 8Ausnahmen in Einzelfällen
- Art. 9Schutz der Arbeitnehmer
- Art. 10Aufsicht und Auskunft
- Art. 11Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Art. 12Übergangsvorschrift, Evaluierung
- Art. 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
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