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Zitierfest

BayKAG · Kommunalabgabengesetz

Art. 21 BayKAG – Inkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.¹

(2) Art. 19a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 21 BayKAG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 21 BayKAG? Zitiere den Wortlaut.“

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