Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind berechtigt, nach diesem Gesetz Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.
BayKAG · Kommunalabgabengesetz
Art. 1 BayKAG – Abgabenberechtigte
Rechtsprechung zu Art. 1 BayKAG
2 Entscheidungen zitieren Art. 1 BayKAG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 12.11.2015 – 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat 2. Kammer
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch rückwirkende Erhebung kommunaler Abwasseranschlussbeiträge - hier: Abgabenerhebung gem § 8 Abs 7 S 2 KAG BB idF vom 17.12.2003 in Fällen, in denen die Beiträge nicht mehr nach § 8 Abs 7 S 2 KAG BB idF vom …
BVerwG, Urt. v. 08.04.2025 – 9 C 1/24 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat
Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität.
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„Was regelt Art. 1 BayKAG? Zitiere den Wortlaut.“