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Zitierfest

BayHIG · Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Art. 131 BayHIG – Einschränkung von Grundrechten

Amtliche Fassung, Stand 08.05.2026.

Aufgrund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) eingeschränkt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 131 BayHIG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 131 BayHIG? Zitiere den Wortlaut.“

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