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Zitierfest

BayHIG · Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Art. 130g BayHIG – Bewirtschaftung der Mittel

Amtliche Fassung, Stand 08.05.2026.

Die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung der Mittel nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b im Rahmen eines Haushalts mit verdichteter Titelstruktur müssen diejenigen Hochschulen, für die der Staatshaushalt 2023 keine verdichtete Titelstruktur vorsieht, bis spätestens 31. Dezember 2023 herbeiführen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 130g BayHIG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 130g BayHIG? Zitiere den Wortlaut.“

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