Der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den Gemeinden und Landkreisen für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst Zuwendungen und unterhält Landesfeuerwehrschulen.
BayFwG · Bayerisches Feuerwehrgesetz
Art. 3 BayFwG – Aufgaben des Staates
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2025.
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„Was regelt Art. 3 BayFwG? Zitiere den Wortlaut.“