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Zitierfest

BayFwG · Bayerisches Feuerwehrgesetz

Art. 26 BayFwG – Ordnungswidrigkeiten

Amtliche Fassung, Stand 08.07.2025.

Mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • 1. entgegen Art. 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 oder 4 einer vollziehbaren Anordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder deren Durchführung stört oder
  • 2. einer vollziehbaren Anordnung nach Art. 24 Satz 1 zuwiderhandelt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 26 BayFwG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 26 BayFwG? Zitiere den Wortlaut.“

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