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Zitierfest

BayDSG · Bayerisches Datenschutzgesetz

Art. 36 BayDSG – Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen

Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025.

Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. Art. 12 Abs. 2 gilt für die zur Entgegennahme dieser Meldungen betraute Stelle entsprechend.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 36 BayDSG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 36 BayDSG? Zitiere den Wortlaut.“

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