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Zitierfest

BayBO · Bayerische Bauordnung

Art. 82b BayBO – Windenergiegebiete

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Die Mindestabstände nach Art. 82 und 82a finden keine Anwendung auf Flächen in Windenenergiegebieten gemäß § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 82b BayBO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 82b BayBO? Zitiere den Wortlaut.“

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