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Zitierfest

BauGB · Baugesetzbuch

§ 67 BauGB – Umlegungskarte

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.

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