Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.
BauGB · Baugesetzbuch
§ 67 BauGB – Umlegungskarte
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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