Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
BAföG · Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
§ 1 BAföG – Grundsatz
Rechtsprechung zu § 1 BAföG
19 Entscheidungen zitieren § 1 BAföG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 07.07.2010 – 1 BvR 2556/09 · 1. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) - kein erhöhter Bedarf für Besuch einer Privatschule - anteilige Berücksichtigung von "Schüler-BAföG" als Einkommen iSd § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 …
BAG, Urt. v. 23.08.2011 – 3 AZR 575/09 · 3. Senat
Leitsatz: Zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung, die der Träger der praktischen Ausbildung zum Altenpfleger zu zahlen hat, sind für Einrichtungen der Diakonie zumindest regelmäßig die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie als Kontrollmaßstab heranzuziehen.
BVerwG, Urt. v. 23.01.2014 – 5 C 8/13 · 5. Senat
Leitsatz: 1. Das Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Ausbildungsförderung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X (juris: SGB 10) hängt nicht davon ab, dass Leistungen der Ausbildungsförderung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BAföG beantragt worden sind. 2. Der Grundsatz, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen in sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB Prozesszinsen zu …
BSG, Urt. v. 01.12.2016 – B 14 AS 28/15 R · 14. Senat
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - Rechtsänderung zum 1.1.2011 - Verfassungsmäßigkeit - keine Übergangsvorschrift
BVerfG, Beschl. v. 23.09.2024 – 1 BvL 9/21 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) sichert die menschenwürdige Existenz derjenigen, die hierzu selbst nicht in der Lage sind, und ist auf die dazu unbedingt notwendigen Mittel beschränkt. Er besteht nicht, wenn diese Bedürftigkeit etwa durch Aufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit beendet …
BSG, Urt. v. 06.06.2023 – B 4 AS 86/21 R · 4. Senat
Leitsatz: 1. Ein Ausschluss von Grundsicherungsleistungen wegen einer förderungsfähigen Ausbildung besteht nicht mehr, wenn der Auszubildende wegen Krankheit länger als drei Kalendermonate an der Ausbildung gehindert ist. 2. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II wirkt auf einen Zeitraum zurück, für den als andere Sozialleistung zunächst Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bezogen wurden …