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Zitierfest

AufenthG · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

§ 18b AufenthG – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026.

Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 18b AufenthG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 18b AufenthG? Zitiere den Wortlaut.“

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