Gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz findet kein Widerspruch statt.
AsylG · Asylgesetz
§ 11 AsylG – Ausschluss des Widerspruchs
Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 11 AsylG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 11 AsylG? Zitiere den Wortlaut.“