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Zitierfest

AsylG · Asylgesetz

§ 11 AsylG – Ausschluss des Widerspruchs

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz findet kein Widerspruch statt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 11 AsylG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 AsylG? Zitiere den Wortlaut.“

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