Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.
ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz
§ 68 ArbGG – Zurückverweisung
Rechtsprechung zu § 68 ArbGG
16 Entscheidungen zitieren § 68 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Urt. v. 19.01.2011 – 3 AZR 111/09 · 3. Senat
Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse
BAG, Urt. v. 28.06.2018 – 8 AZR 141/16 · 8. Senat
Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und Glauben - Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung - unzulässiges Teilurteil - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO - Verschlechterungsverbot
BAG, Urt. v. 20.02.2014 – 2 AZR 248/13 · 2. Senat
Leitsatz: Geht aus der Klageschrift oder ihren Anlagen deutlich hervor, dass der klagende Arbeitnehmer "zivile Arbeitskraft" im Sinne von Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ist, kann als die wahre Beklagte einer gegen den Entsendestaat als Arbeitgeber gerichteten Klage die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin anzusehen sein.
BAG, Urt. v. 20.02.2014 – 2 AZR 864/12 · 2. Senat
Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht
BAG, Urt. v. 08.02.2022 – 1 AZR 233/21 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Eine vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Gremiums abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zugerechnet werden. 2. Der Betriebsrat hat bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Nebenpflicht, dem Arbeitgeber auf dessen zeitnah geltend zu machendes Verlangen eine den Maßgaben des § 34 Abs. …
BAG, Urt. v. 14.10.2020 – 5 AZR 712/19 · 5. Senat
Leitsatz: Ist im Sitzungsprotokoll nicht festgestellt, dass ein Urteil verkündet wurde, ist die Verkündung nicht bewiesen.