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Zitierfest

ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz

§ 3 ArbGG – Zuständigkeit in sonstigen Fällen

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Die in den §§ 2 und 2a begründete Zuständigkeit besteht auch in den Fällen, in denen der Rechtsstreit durch einen Rechtsnachfolger oder durch eine Person geführt wird, die kraft Gesetzes an Stelle des sachlich Berechtigten oder Verpflichteten hierzu befugt ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 ArbGG verweisen

Rechtsprechung zu § 3 ArbGG

11 Entscheidungen zitieren § 3 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Beschl. v. 05.12.2013 – 10 AZB 25/13 · 10. Senat

    Rechtsweg - Sozialeinrichtung

  • BGH, Beschl. v. 14.07.2011 – III ZB 75/10 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische Versorgungskasse, die nach ihrer Satzung unter anderem den Zweck hat, Angestellten ihrer Mitglieder, denen Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach dem für niedersächsische Landesbeamte geltenden Vorschriften vertraglich zugesichert sind, Versorgungsbezüge zu zahlen, ist der Rechtsweg zu …
  • BGH, Beschl. v. 19.07.2012 – IX ZB 27/12 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Entrichtet ein Dritter anstelle des Arbeitgebers die dem Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsvergütung, ist für eine Insolvenzanfechtung dieser Zahlung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
  • BAG, Urt. v. 22.09.2020 – 3 AZR 303/18 · 3. Senat

    Leitsatz: Eine Doppeltreuhand kann nicht nur der Sicherung und Erfüllung, sondern auch der Begründung und ergänzenden Insolvenzsicherung der gesetzlich nicht insolvenzgeschützten Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung dienen. Der Pensions-Sicherungs-Verein wird dadurch keinen weitergehenden Ansprüchen ausgesetzt. Ihm werden auch keine Sicherheiten rechtswidrig entzogen.
  • BAG, Beschl. v. 24.06.2020 – 5 AZR 55/19 (A) · 5. Senat

    Leitsatz: Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über folgende Fragen ersucht: 1. Ist Art. 6 Abs. 1 iVm. Art. 21 Abs. 2, Abs. 1 Buchst. b (i) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen …
  • BAG, Beschl. v. 03.11.2020 – 9 AZB 47/20 · 9. Senat

    Rechtsweg - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Darlegungs- und Beweislast

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