Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
AO · Abgabenordnung
§ 8 AO – Wohnsitz
Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.
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