Beteiligte am Verfahren sind:
- 1. wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
- 2. wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.
AO · Abgabenordnung
Beteiligte am Verfahren sind:
Mit Zitierfest schlägt Claude § 359 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 359 AO? Zitiere den Wortlaut.“