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Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 359 AO – Beteiligte

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Beteiligte am Verfahren sind:

  • 1. wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
  • 2. wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 359 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 359 AO? Zitiere den Wortlaut.“

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