Zum Inhalt springen
Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 117d AO – Inhalt des Ersuchens

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Ein Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten:

  • 1. eine Präzisierung der angeforderten Informationen, die so detailliert ist, wie dies unter den gegebenen Umständen in angemessener Weise möglich ist,
  • 2. die Beschreibung des Sachverhalts und der dem Ersuchen zugrunde liegenden Straftat,
  • 3. die Benennung des Zwecks, zu dem die Informationen erbeten werden,
  • 4. Einzelheiten zur Identität der betroffenen Person, sofern sich das Ersuchen auf eine bekannte Person bezieht,
  • 5. soweit angemessen, eine Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Zweck, zu dem die Informationen angefordert werden, und allen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, auf die sich die Informationen beziehen,
  • 6. etwaige Beschränkungen einer Verwendung der in dem Ersuchen enthaltenen Informationen zu anderen Zwecken als denen, für die sie übermittelt wurden.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 117d AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 117d AO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten