Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
AO · Abgabenordnung
§ 11 AO – Sitz
Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.
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