Die zuständige Bundesoberbehörde veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Arzneimitteln, Tierarzneimitteln und ihren Ausgangsstoffen. Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der pharmazeutischen Unternehmer festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.
AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 55a AMG – Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.
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„Was regelt § 55a AMG? Zitiere den Wortlaut.“