Zum Inhalt springen
Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 3 AMG – Stoffbegriff

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind

  • 1. chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
  • 2. Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenbestandteile, Algen, Pilze und Flechten in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
  • 3. Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
  • 4. Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 AMG verweisen

Rechtsprechung zu § 3 AMG

11 Entscheidungen zitieren § 3 AMG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 15.06.2023 – 3 C 5/22 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Spende im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 2 Nr. 1 TFG ist - unabhängig von der Menge des entnommenen Blutes - auch die Eigenblutspende. 2. Ein Eigenblutprodukt ist homöopathisch im Sinne des § 28 TFG, wenn es nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen …
  • BVerwG, Urt. v. 15.06.2023 – 3 C 4/22 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Spende im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 2 Nr. 1 TFG ist - unabhängig von der Menge des entnommenen Blutes - auch die Eigenblutspende. 2. Ein Eigenblutprodukt ist homöopathisch im Sinne des § 28 TFG, wenn es nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen …
  • BVerwG, Urt. v. 15.06.2023 – 3 C 3/22 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Spende im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 2 Nr. 1 TFG ist - unabhängig von der Menge des entnommenen Blutes - auch die Eigenblutspende. 2. Ein Eigenblutprodukt ist homöopathisch im Sinne des § 28 TFG, wenn es nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen …
  • BVerwG, Beschl. v. 20.12.2019 – 3 B 20/19 · 3. Senat

    Leitsatz: Die Herstellung von Arzneimitteln durch einen Arzt zur Anwendung bei seinen Patienten fällt in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
  • BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 – 3 C 8/10 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Der Import von Granulaten als Heilmittel der Traditionellen Chinesischen Medizin bedarf einer Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel nach § 72 des Arzneimittelgesetzes. 2. Vorstufen eines abgabefertigen Arzneimittels sind jedenfalls dann selbst Arzneimittel, wenn ihre arzneiliche Zweckbestimmung erkennbar ist und keine wesentlichen Verarbeitungsschritte bis zum abgabefertigen Produkt mehr …
  • BGH, Urt. v. 24.06.2010 – I ZR 166/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Photodynamische Therapie Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel .

Weitere Entscheidungen zu § 3 AMG suchen