Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.
AktG · Aktiengesetz
§ 200 AktG – Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
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„Was regelt § 200 AktG? Zitiere den Wortlaut.“