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Zitierfest

AktG · Aktiengesetz

§ 200 AktG – Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 200 AktG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 200 AktG? Zitiere den Wortlaut.“

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