Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
§ 32 AGG – Schlussbestimmung
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2023.
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„Was regelt § 32 AGG? Zitiere den Wortlaut.“